Best Practice: Ratsbeschluss zur Titelerneuerung
Die Fairtrade-Town Elmshorn hat einen Ratsbeschluss zur Titelerneuerung verfasst, der als Best-Practice-Beispiel und Vorlage für Sie dienen kann.
Zum RatsbeschlussDie Kommune verabschiedet einen Ratsbeschluss zur Unterstützung des fairen Handels. Bei allen Sitzungen des Rates und der Ausschüsse sowie im (Ober-)Bürgermeister*innenbüro wird fair gehandelter Kaffee und ein weiteres Produkt aus fairem Handel ausgeschenkt.
Der Ratsbeschluss sollte mindestens folgende Formulierung enthalten:
Oftmals öffnet der in Kriterium 1 geforderte Ausschank von fair gehandeltem Kaffee in der kommunalen Verwaltung die Rathaustüren für ein Umdenken bei Beschaffungskonzepten. Wenn Sie Unterstützung bei der Umstellung auf faire öffentliche Beschaffung benötigen, nutzen Sie gern unser Beratungs- und Schulungsangebot.
Hier finden Sie zwei beispielhafte Ratsbeschlüsse der Fairtrade-Stadt Dortmund sowie der Gemeidne Herrsching am Ammersee. Sie können diese als Inspiration oder Vorlage nutzen.
Eine gute Voraussetzung ist die Verknüpfung der Fairtrade-Towns Kampagne mit bereits bestehenden Projekten im Nachhaltigkeitsbereich bzw. themennahen Initiativen zum fairen Handel.
Inhaltlich nah an dem Beschluss zur Fairtrade-Towns Kampagne ist beispielsweise der Ratsbeschluss gegen Produkte aus ausbeuterischer Kinderarbeit bei öffentlichen Ausschreibungen. Auch der faire Handel schließt ausbeuterische Kinderarbeit in seinen Standards aus. In Deutschland gibt es bereits über 250 Kommunen, die einen solchen Ratsbeschluss gefasst haben. Die Landeshauptstadt München war im Jahr 2002 Vorreiterin mit ihrem Beschluss. Auch andere Beschlüsse, wie z.B. zu den ILO-Kernarbeitsnormen oder die Millenniumserklärung aus dem Jahr 2000 können ein guter Ansatz für den Beschluss zur Fairtrade Towns Kampagne sein.
Versuchen Sie die bereits gefasste Beschlüsse Ihrer Kommune als Grundlage zu nutzen und eine Erweiterung der Beschlüsse zu bewirken. Schließen Sie sich hierfür mit zivilgesellschaftlichen Gruppen zusammen und sprechen Sie mit öffentlichen Beschaffern Ihrer Kommune oder der/dem Nachhaltigkeitsbeauftragten. Ein Runder Tisch mit der/dem (Ober)- Bürgermeister/in, Industrie, Weltladen, Einzelhandelsverband sowie Bürgerinnen und Bürger kann ebenfalls sinnvoll sein.
In einem solchen Fall sollte ein Ratsbeschluss dazu gefasst werden, dass die Kommune sich an der Kampagne Fairtrade Towns beteiligt und den Titel Fairtrade-Stadt anstrebt, um die Unterstützung und Befürwortung der Kommune zu verdeutlichen.
Aus dem Beschluss sollte hervorgehen, dass grundsätzlich keine Bewirtung erfolgt. Es ist jedoch notwendig, dass die Kommune den unzureichenden Beschluss kompensiert, indem sie zum Beispiel beschließt, bei städtischen Veranstaltungen (wie z.B. dem Neujahrsempfang), in Präsentkörben, beim Blumenschmuck und sonstigen Anlässen und Gelegenheiten auf fair gehandelte Produkte zu verwenden. Einen solchen Wortlaut sollten Sie in Ihrem Ratsbeschluss aufnehmen. „Die Kommune kompensiert den unzureichenden Beschluss mit der Verwendung von fair gehandelten Produkten bei städtischen Veranstaltungen…. .“
Der Beschluss sollte darüber hinaus eine Formulierung enthalten wie: „Sofern eine Bewirtung erfolgt, werden Fairtrade-Produkte entsprechend des Kriteriums Nr. 1 verwendet.“
Die Teilnahme an der Kampagne Fairtrade-Towns ist kostenfrei. Ebenso ist die Beratung und Betreuung der Kommunen durch Fairtrade Deutschland e.V., sowie alle Materialien und die Nutzung einer Online-Plattform kostenfrei. Fairtrade Deutschland e.V. bietet den Kommunen das ganze Jahr über die Möglichkeit, mit geringem Aufwand auf kommunaler Seite an weiteren Aktivitäten zum fairen Handel teilzunehmen. Hierfür werden Aktionsideen, Hintergrundinformationen und Materialien aufbereitet und den Kommunen zur Verfügung gestellt.